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es gibt Anzeichen dafuer, dass eine Person unberechtigt ein eBay-Mitgliedskonto genutzt hat, um auf einen Ihrer Artikel zu bieten oder ihn per Sofortkauf zu erwerben.
Unbefugt genutzter Mitgliedsname: XXX
Sollten Sie den Kauf mit einem Handeslpartner unter diesem Mitgliedsnamen abgeschlossen haben, muessen wir den Kauf als ungueltig erklaeren. Wir bitten Sie dafuer um Verstaendnis. Dieses Vorgehen dient sowohl ihrer eigenen Sicherheit als auch der Sicherheit des betrogenen Kontoinhabers.
Das unberechtigt genutzte Mitgliedskonto wird voruebergehend gesperrt und anschliessend dem urspruenglichen Kontoinhaber zurueckgegeben.
Was koennen Sie jetzt tun?
1) Beantragen Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision 2) Bieten Sie den Artikel erneut an
Beantragen Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision
Um eine Gutschrift der Verkaufsprovision zu beantragen, muessen Sie zunaechst einen nicht bezahlten Artikel melden. Das eBay-Mitglied, dessen Mitgliedsname unberechtigt genutzt wurde, erfaehrt dadurch keinerlei Nachteile.
So geht?s:
1. Rufen Sie Mein eBay auf. Gehen Sie auf der Seite ganz nach unten und klicken Sie auf den Link "Unstimmigkeiten online klaeren". 2. Klicken Sie auf "Nicht bezahlten Artikel melden" und geben Sie auf der folgenden Seite die Artikelnummer ein. 3. Waehlen Sie "Der Kaeufer hat den Artikel nicht bezahlt" als Grund fuer die Gutschrift und geben Sie eine ergaenzende Erklaerung ab. 4. Der Kaeufer bekommt anschliessend von uns eine Zahlungsaufforderung zugeschickt. Auf diese Zahlungsaufforderung sollte er innerhalb von sieben Tagen reagieren. Er kann Ihnen beispielsweise in einer E-Mail mitteilen, dass er nicht selbst von seinem Mitgliedskonto aus geboten oder gekauft hat und der Kauf deshalb nicht abgeschlossen werden kann. 5. Sobald der Kaeufer sich gemeldet hat, koennen Sie sich mit ihm darauf einigen den Kauf nicht abzuschliessen. Sie koennen dann sofort in "Mein eBay" gehen und die Unstimmigkeit beilegen. So beantragen Sie auch die Gutschrift der Verkaufsprovision.
Meldet sich der Kaeufer innerhalb von sieben Tagen nicht, koennen Sie erst am achten Tag in Mein eBay gehen und die Unstimmigkeit beilegen.
So geht?s:
- Mein eBay aufrufen - "Unstimmigkeiten online klaeren" anklicken - Sie gelangen auf eine Uebersichtsseite, auf der Ihre gemeldeten Unstimmigkeiten aufgelistet sind - Klicken Sie auf "Nicht bezahlte Artikel" - "Einzelfall aufrufen" anklicken, um eine gemeldete Unstimmigkeit einzusehen - "Unstimmigkeiten beilegen" anklicken - Waehlen sie als Grund entweder ?Wir haben uns geeinigt, die Transaktion nicht durchzufuehren? oder "Ich bin nicht mehr bereit, mit dem Kaeufer zu verhandeln bzw. auf eine Antwort zu warten".
6. Sie erhalten daraufhin eine Gutschrift Ihrer Verkaufsprovision.
Weitere Informationen und eine Schritt-fuer-Schritt-Anleitung zur Gutschrift der Verkaufsprovision finden Sie hier:
Sie koennen einen nicht bezahlten Artikel natuerlich erneut anbieten. Wir erstatten Ihnen die Angebotsgebuehr, wenn Sie den Artikel beim zweiten Mal erfolgreich verkaufen. Weitere Informationen zum Wiedereinstellen von Artikeln:
Wir wissen, dass es aergerlich ist, wenn Verkaeufe nicht reibungslos ablaufen und wuenschen Ihnen, dass Sie den Artikel beim zweiten Mal erfolgreich verkaufen.